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Das Berufspraktikum

Das Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der Fachakademie für Sozialpädagogik der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis.

Es wird in der Regel absolviert als Vollzeiteinsatz in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung:

  • in einer Kindertagesstätte (Kindergarten, Kinderhaus, Kinderkrippe, Hort)
  • in einer stationären und teilstationären Einrichtung der Jugend- und Behindertenhilfe (z. B. heilpädagogische Tagesstätte, Kinder- oder Jugendwohnheim)
  • in einem Erholungs- oder Kurheim
  • in einer Einrichtung der Jugendarbeit
  • in einem Schülerheim oder einer Tagesheimschule
  • in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

Begleitet wird das Berufspraktikum durch qualifizierte PraxisanleiterInnen.

 

Fachliche Betreuung durch die Fachakademie

  • Die Berufspraktikantinnen werden zweimal von Praxislehrkräften an der Einsatzstelle besucht.
  • Damit die erlebte Praxis reflektiert und weiterentwickelt werden kann, werden an der Fachakademie für Sozialpädagogik Seminarveranstaltungen im Umfang von 160 Stunden durchgeführt.

     
          Ziele dieser Fortbildungen sind vor allem:

    • Erweiterung beruflich relevanten Praxiswissens
    • Vertiefung methodisch-didaktischer Fertigkeiten
    • kollegiale Praxisberatung
    • Vermittlung entsprechender Kenntnisse in Recht und Organisation
    • Kennenlernen verschiedener Einsatzfelder


Die Praktikantinnen besuchen Beratungstage zur Unterstützung bei der Anfertigung der schriftlichen Leistungsnachweise, insbesondere der Facharbeit.

  

  

Abschlussprüfung (2. Teil)

Im Berufspraktikum werden von den Praktikantinnen verschiedene Leistungsnachweise erbracht und bewertet. Sie sind Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil der Abschlussprüfung:

  • eine sozialpädagogische Handlungseinheit (während des ersten Praxisbesuches)
  • ein Praxisbericht
  • eine Facharbeit
  • eine praktische Abschlussprüfung an der Praxisstelle
  • ein Kolloquium an der Fachakademie
  • differenzierte Arbeits- und Ausbildungsberichte


Zusätzlich kann ein Kolloquium absolviert werden zum Erhalt des religionspädagogischen Zertifikates.

Nach dem Bestehen des berufspraktischen Jahres und nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Falls im 2. Studienjahr die Ergänzungsprüfung erfolgreich abgeleistet wurde, wird außerdem das Zeugnis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Fachhochschulreife überreicht. (siehe: Fachhochschulreife)

Imagefilm der Fachakademie für Sozialpädagogik, Eichstätt

Wir sind eine katholische Fachakademie für Sozialpädagogik, die in der Tradition Maria Wards der qualifizierten beruflichen Ausbildung junger Frauen und Männer einen besonderen Stellenwert beimisst.