Das Sozialpädagogische Seminar
Arbeits- bzw. Einsatzfelder in der sozialpädagogischen Praxis des SPS
Im 1. Jahr
- Kindergarten oder Kinderhaus
Im 2. Jahr
- Kinderkrippe
- Hort
- Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. Heime, heilpädagogische Tagesstätten)
- Einrichtungen der Jugendarbeit
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Begleitet wird die sozialpädagogische Praxis durch qualifizierte PraxisanleiterInnen.
Betreuung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik
Lehrkräfte der Fachakademie besuchen die Erzieherpraktikantin jährlich zweimal in der Einrichtung.
Unterrichtsfächer in SPS I und SPS II (Fachtheorie)
- Pädagogik und Psychologie
- Deutsch und Kommunikation
- Englisch (im 2. Jahr)
- Recht und Verwaltung
- Musische Gestaltung und Bewegungserziehung
- Naturwissenschaft und Gesundheit
- Religionspädagogik
- Praxis- und Methodenlehre
Der Unterricht im SPS orientiert sich durchgehend an fächerübergreifenden Lernfeldern; auf diese Weise werden die einzelnen Unterrichtsfächer miteinander vernetzt.
Konkrete berufliche Handlungssituationen in der Unterrichtsgestaltung gewährleisten ein prozess- und handlungsorientiertes Lernen in Verbindung von Praxis und Theorie.
Lernfelder im SPS
- Personen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklären
- Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
- Bildungsprozesse anregen und begleiten
- Beziehungen und Kommunikation gestalten
- Mit allen am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten zusammenarbeiten
- Die eigene ästhetische Gestaltungsfähigkeit weiterentwickeln und im beruflichen Handeln einsetzen
- Werte und Werthaltungen reflektieren, weiterentwickeln und in das berufliche Handeln integrieren
Die Abschlussprüfung im SPS
Erziehungspraktische Prüfung
- Ausarbeitung einer Sozialpädagogischen Handlungseinheit an der Fachakademie
- Durchführung dieser Handlungseinheit an der Praxisstelle, Bewertung durch die Praxisanleitung und durch die Lehrkraft der Fachakademie für Sozialpädagogik
Schriftliche Prüfungen in den Fächern
- Deutsch und Kommunikation
- Pädagogik und Psychologie
Mündliche Prüfung im Fach
- Deutsch und Kommunikation
Mit dem Abschlusszeugnis wird die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ verliehen.